Neue Coronaschutzverordnung

Was gilt für den Sport?

Hinweis: Am 28. Februar 2023 läuft die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen aus.

Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Ab diesem Zeitpunkt gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Es sollte weiterhin oberstes Ziel sein, trotz der politischen Entscheidungen gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen und möglichst Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!