Neue Coronaschutzverordnung
Was gilt für den Sport?
Hinweis: Am 28. Februar 2023 läuft die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
nach 1.073 Tagen aus.
Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht
vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Ab diesem Zeitpunkt gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Es sollte weiterhin oberstes Ziel sein, trotz der politischen Entscheidungen gemeinsam dafür
Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen und möglichst
Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere keiner unangemessener
Infektionsgefahr aussetzen!